Das BVerfG hat Verfassungsbeschwerden gegen Beschlüsse des VGH Baden-Württemberg und des VG Stuttgart nicht zur Entscheidung angenommen. Die Anträge betrafen das Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Abgasnorm Euro 5/V in der Umweltzone Stuttgart (Az. 1 BvR 1798/19 u. a.).
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