Arbeitsrecht

GERECHTIGKEIT IM ARBEITSALLTAG

Unser Schwerpunkt im Arbeitsrecht liegt beim Individualarbeitsrecht, also im Rechtsverhältnis Arbeitnehmer zu Arbeitgeber. Das kollektive Arbeitsrecht regelt im Gegensatz dazu die Teilbereiche Tarifrecht und Betriebsverfassungsrecht. Wir von Zollner Rechtsberatung vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Wir kennen die Interessen beider Seiten und können so unsere Erfahrung bestmöglich umsetzen.

Das Arbeitsleben bestimmt unseren Alltag in erheblichem Maße. Die meisten Menschen verbringen mehr Zeit mit ihren Arbeitskollegen als mit dem eigenen Partner. Diese enge Zusammenarbeit bildet nicht selten den Nährboden für Meinungsverschiedenheiten und Konflikte. Wir, die Anwälte für Arbeitsrecht der Zollner Rechtsberatung, sorgen für Interessensausgleich oder stehen im gerichtlichen Verfahren an Ihrer Seite und kämpfen für Ihr (Arbeits-)Recht. Eine Ar­beits­rechts­schutz­ver­si­che­rung deckt die Kosten rechtlicher Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber ab. Eine Rechtsschutzversicherung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist oftmals von Vorteil. Sie deckt die entstehenden Kosten in der Regel ab. Denn im Arbeitsgerichtsverfahren gibt es die Besonderheit, dass jeder seine Kosten selber tragen muss. Selbst wer den Rechtsstreit gewinnt, muss in der ersten Instanz die Anwaltskosten selbst zahlen.

Was Sie wissen müssen

Der Arbeitsvertrag als Fundament dieses wichtigen Lebensbereiches sollte gut durchdacht und juristisch exakt ausgearbeitet sein. Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten für Arbeitsrecht vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und kennt demnach die Bedürfnisse und Interessen beider Seiten. Wir erarbeiten für Sie (Arbeits-)Verträge die zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passen.

Schriftlicher Arbeitsvertrag empfehlenswert

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ein Arbeitsvertrag muss nicht zwingend schriftlich festgehalten werden. Es empfiehlt sich jedoch, da Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag im Zweifelsfall nicht durchzusetzen sind. Es gibt einige unwirksame Klauseln, die in Arbeitsverträgen immer wieder auftauchen. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht prüfen Ihren Arbeitsvertrag professionell.

Ein Arbeitgeber, der mit einem nicht zu tolerierenden Verhalten seines Arbeitnehmers konfrontiert wird, muss sich Gedanken um den Umgang mit diesem Mitarbeiter machen. In der Regel sprechen Vorgesetzte Abmahnungen aus, um Arbeitnehmer auf unerwünschtes Fehlverhalten hinzuweisen. Ändert der Arbeitnehmer das Verhalten nicht, kann es über kurz oder lang zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommen.

Uns sind viele Fälle bekannt, in denen zu voreilig oder zu emotional zur Tat geschritten worden ist. Bei Abmahnungen gilt es, nicht wenige rechtliche Voraussetzungen zu beachten. Nur so kann eine Abmahnung ihren Zweck wirklich erfüllen.

Haben Sie als Arbeitnehmer zu Unrecht eine Abmahnung erhalten, so können Sie sich dagegen wehren. Wir erarbeiten Gegendarstellungen für Sie, damit Ihre Sicht der Dinge Beachtung findet. Mit einem starken Partner an seiner Seite fällt es leichter, sich gegen den Arbeitgeber zur Wehr zu setzen.

Durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) werden Arbeitnehmer vor ordentlichen Kündigungen durch den Arbeitgeber geschützt. Wirksam ordentlich gekündigt werden kann demnach nur (außerhalb des Kleinstbetriebs), wenn einer der im KSchG genannten Kündigungsgründe vorliegt. Einen darüberhinausgehenden besonderen Kündigungsschutz genießen zudem einige Arbeitnehmergruppen.

Schnelles Handeln nach Kündigung erforderlich

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen gilt es schnell und richtig zu handeln. Der Gesetzgeber sieht beispielsweise für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage lediglich eine Frist von drei Wochen vor. Zögern kann somit bereits den Verlust der eigenen Ansprüche bedingen. Nach Erhalt einer Kündigung des Arbeitsvertrages sollten Sie daher nicht lange überlegen und gleich den Weg in unsere Kanzlei suchen. Wir beraten und unterstützen Sie im Kampf um Ihren Arbeitsplatz.

Nicht immer beendet eine Kündigung das Arbeitsverhältnis. In vielen Fällen entscheiden sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam für die Auflösung der arbeitsvertraglichen Beziehungen. Um hierbei einen reibungslosen Abschluss zu gewährleisten ist ein detaillierter Aufhebungsvertrag zu erstellen. Ein Aufhebungsvertrag ist eine spezielle Vereinbarung, der beide Parteien zustimmen müssen, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Da die gesetzlichen Kündigungsfristen keine Beachtung finden, kann dies sehr kurzfristig geschehen.

Abfindung und Resturlaub

In diesem werden unter anderem auch Abfindungsansprüche und die Abgeltung der noch bestehenden Urlaubstage geregelt. Der Arbeitnehmer hat keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Sie ist Verhandlungssache. Üblich ist eine Abfindung in Höhe von einem halben oder einem vollen Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Der Urlaubsanspruch bleibt in der Regel bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags bestehen. Bestenfalls nimmt der Arbeitnehmer den Resturlaub innerhalb der Kündigungsfrist. Ist das Arbeitsverhältnis beendet, kann sich der Arbeitnehmer den Urlaub auszahlen lassen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu im Aufhebungsvertrag klare Regelungen getroffen haben.

Mit einem strukturierten Ausstieg aus der alten Firma hat man den Kopf frei für den Neustart in einem anderen Unternehmen.

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