Das Arbeitszeitgesetz ist auf Erzieher anwendbar, die im Rahmen der sog. alternierenden Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Wohngruppen tätig sind. Das entschied das BVerwG (Az. 8 C 3.18).
Source: DATEV Recht
Das Arbeitszeitgesetz ist auf Erzieher anwendbar, die im Rahmen der sog. alternierenden Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Wohngruppen tätig sind. Das entschied das BVerwG (Az. 8 C 3.18).
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