Das VG Trier hat die Klage von zwei Mitgliedern des Ortsgemeinderats Lampaden, mit der diese sich gegen einen Ausschluss wegen Befangenheit bei einer Beschlussfassung des Gemeinderats gewandt haben, abgewiesen (Az. 7 K 2266/17).
Source: DATEV Recht
Das VG Trier hat die Klage von zwei Mitgliedern des Ortsgemeinderats Lampaden, mit der diese sich gegen einen Ausschluss wegen Befangenheit bei einer Beschlussfassung des Gemeinderats gewandt haben, abgewiesen (Az. 7 K 2266/17).
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