Was wir tun?

Unsere Leistungsbereiche

Experten-Branchenbuch.de

RECHTSSICHERE BERATUNG & GERICHTLICHE VERTRETUNG

Fachanwaltsausbildungen und ständige Fortbildungen sind die Grundlage unserer Rechtsberatung. Dank unserer ständigen Fort- und Weiterbildung bieten wir Ihnen Rechtsberatung auf höchstem Niveau und aktuellstem Stand!

Mit unserem Blog

auf dem laufenden bleiben

Abeitsrecht

Betriebsbedingte Kündigung wegen Corona? Zollner Rechtsberatung klärt auf!

Sarah Raith

Die Corona-Pandemie hat den Betrieben in Deutschland stark zugesetzt. Viele Unternehmer bangen um ihre Existenz und Arbeitnehmer haben Angst ihren Job zu verlieren. Zollner Rechtsberatung beschäftigt sich heute mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine betriebsbedingte Kündigung aufgrund der Corona-Krise wirksam ausgesprochen werden kann.

  1. Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung wegen der Corona-Krise

Zunächst ist festzuhalten, dass die Corona-Krise kein Sonderkündigungsrecht für Arbeitgeber begründet, d.h. eine Kündigung darf nicht per se auf die Corona-Pandemie gestützt werden. Sollte es z.B. zum Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung kommen, welche sich auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie stützt, so sind dennoch die gleichen Anforderungen an den Kündigungsausspruch zu beachten wie vor der Krise, sprich Kündigungsfristen, der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (sofern dieses bezogen auf die konkreten Kündigung anwendbar ist)  und u.U. eine Sozialauswahl etc. müssen eingehalten werden. Eine Kündigung die nur wegen Corona ausgesprochen wurde, sollte juristisch überprüft werden. Ein Rechtsanwalt kann sodann abwägen, ob ein Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht sinnvoll ist oder nicht. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass eine Klage gegen eine Kündigung (sogenannte Kündigungsschutzklage) stets innerhalb von drei Wochen, nachdem die Kündigung dem Arbeitnehmer zugegangen ist, beim Arbeitsgericht erhoben werden muss. Wenn der Arbeitnehmer diese wichtige Frist versäumt, gilt die Kündigung- bis auf wenige Ausnahmefälle- als rechtswirksam. Man kann sich dann als Arbeitnehmer (bis auf wenige Ausnahmen) nicht mehr dagegen wehren, selbst wenn die Kündigung eigentlich nicht gerechtfertigt gewesen wäre. Diese Frist ist daher bei allen Kündigungen unbedingt einzuhalten. Nach Erhalt einer Kündigung ist der rechtzeitige Gang zum Anwalt enorm wichtig! Dies gilt für alle Kündigungen, nicht nur für solche „wegen Corona“.

  1. Kündigungsschutzprozess in Zeiten von Corona

Liegt eine betriebsbedingte Kündigung vor, welche sich auf die Corona-Pandemie stützt und kommt es zu einem Kündigungsschutzprozess, so prüft das Arbeitsgericht ob es nicht trotz Corona weniger einschneidende Maßnahmen als den Ausspruch der Kündigung gegeben hätte, z.B. Kurzarbeit. Die Einführung von Kurzarbeit ist das geeignete und gegenüber der Kündigung mildere Mittel wenn der Arbeitsmangel wegen Corona von lediglich vorübergehender Natur ist. Eine betriebsbedingte Kündigung hingegen kann wegen Corona ausgesprochen werden, wenn sich ein dauerhafter Arbeitsmangel im Betrieb ergibt, welcher auch nach dem Ende der Corona-Krise fortbesteht. Immer dann wenn der Arbeitgeber nur einen vorübergehenden und keinen dauerhaften Entfall des Arbeitsbedarfs nachweisen kann, ist die Kündigung wegen der Corona-Krise unverhältnismäßig und damit unwirksam. Sollte im Betrieb bereits Kurzarbeit eingeführt worden sein und während der Kurzarbeit eine Kündigung ausgesprochen werden, so muss der Arbeitgeber nachweisen können, dass sich die wirtschaftliche Situation des Unternehmens seit Beantragung der Kurzarbeit nochmals verschlechtert hat und der Arbeitgeber nun von einem dauerhaften und nicht mehr nur von einem vorübergehenden Wegfall des Arbeitsplatzes ausgeht.

  1. Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass betriebsbedingte Kündigungen aufgrund der Corona-Krise nicht grundsätzlich ausgeschlossen, aber an hohe Voraussetzungen geknüpft sind.

Das Arbeitsrecht im Blick- Zollner Rechtsberatung!

Kein Rechtsanwalt kann bei der kaum mehr überschaubaren Breite der Fachgebiete alles abdecken. Wir machen nicht alles, aber das was wir machen können wir! Unsere Rechtsanwälte konzentrieren sich auf ausgewählte Rechtsgebiete. Zudem arbeiten wir mit einem Netzwerk aus Korrespondenzanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen. So haben Sie nur einen Ansprechpartner und einen Weg, aber die Kompetenz von vielen Profis.

Neuigkeiten und

Aktuelles

Rechtsanwaltsfachangestellte(r) /m/w/d gesucht!

Für unseren Kanzleistandort in Viechtach suchen wir zum nächstmöglichen Termin  

Eine(n) Rechtsanwaltsfachangestellte(m/w/d) in Teilzeit

           …

Unsere neue Homepage ist online!

Wir freuen uns sehr, Ihnen ab sofort unseren neuen Internetauftritt in einem neuen Design präsentieren zu dürfen.

 

Nach wochenlanger technischer,…

White Case: Neuer Local Partner kommt von Linklaters

Albrecht Schaefer verstärkt seit dem 1. November das Private-Equity-Team von White & Case. Zuvor war er für Linklaters tätig.

Source: LTO Handels-…

Hengeler Mueller: Hengeler Mueller berät Epigenomics bei Hauptversammlung

Die Aktionärinnen und Aktionäre von Epigenomics beschließen eine Kapitalherabsetzung. Hengeler Mueller hat das Biotechnologieunternehmen zu der…

Hengeler Mueller: Siltronic sichert sich Investitionsdarlehen

Die Europäische Investitionsbank vergibt ein Darlehen an Siltronic, das unter anderem in die Modernisierung der Produktion fließen soll. Hengeler…

Ashurst | Gleiss Lutz: Beratung zu virtueller HV nach gesetzlicher Neuregelung

Am 19. Oktober fand bei der Northern Data AG die erste virtuelle Hauptversammlung seit der Neugestaltung der zugehörigen gesetzlichen Regelungen…

Team

Unsere Anwälte

Unsere

Kanzlei