Nur eine Woche nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat die Entlastung der Betriebsrenten von der sog. Doppelverbeitragung gebilligt. Daher kann das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten – nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Source: DATEV Recht