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Abeitsrecht

Die „Corona-Homeoffice-Pflicht“: Fluch oder Segen?

Markus Harant

Zollner Rechtsberatung beleuchtet in dieser Woche die aktuelle Rechtslage bezüglich der Homeoffice-Pflicht von Arbeitgeber und Arbeitnehmer während der Corona-Pandemie mit ihren Vor-und Nachteilen:

 

  1. Aktuelle Rechtslage

Die Pflicht des Arbeitgebers dem Arbeitnehmer, wo immer dies umsetzbar ist, einen Homeoffice-Arbeitsplatz anzubieten, wurde erstmals mit der ab dem 27.01.2021 geltenden Corona-Arbeitsschutzverordnung (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung) statuiert. Dort wurde geregelt, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten hat, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Diese Verpflichtung war zunächst bis zum 15.03.2021 befristet. Eine Verlängerung bis zum 30.04.2021 wurde auf dem Corona-Gipfel vom 03.03.2021 beschlossen. Mit Erlass des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, wandert die Verpflichtung des Arbeitgebers dem Arbeitnehmer einen Homeoffice-Arbeitsplatz anzubieten aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Dort wird nun in § 28 Absatz 7 IfSG zum einen die Pflicht des Arbeitgebers zur Bereitstellung des Homeoffice-Arbeitsplatzes und zum anderen auch die Pflicht des Arbeitnehmers zur Annahme dieses Angebots des Homeoffice-Arbeitsplatzes festgelegt, soweit dem keine Gründe entgegenstehen. Diese Homeoffice-Pflicht ist befristet bis zum 30.06.2021.

 

  1. Büroarbeit oder vergleichbare Tätigkeit

Die Homeoffice-Pflicht greift bei Büroarbeit oder bei vergleichbaren Tätigkeiten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) definiert auf seiner Homepage in den Fragen und Antworten zur Verordnung die vergleichbaren Tätigkeiten wie folgt: „Vergleichbare Tätigkeiten sind in der Regel solche, die unter Verwendung von Informationstechnologien von zu Hause aus erledigt werden können.“ (https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten).

 

  1. Vorteile des Homeoffice für den Arbeitnehmer

Die Pflicht zum Homeoffice erweist sich für viele Arbeitnehmer als Segen, da sie mit vielen Vorteilen verbunden sein kann. So stellen Arbeitnehmer derzeit fest, dass sie nicht mehr tagtäglich im Berufsverkehr stecken und wertvolle (Arbeits-)Zeit auf der Straße verschwenden. Zudem spart sich der Arbeitnehmer auch die Spritkosten wenn er von zu Hause aus arbeiten kann. Für viele Arbeitnehmer ist es auch entspannter ohne ständige „Überwachung“ der Kollegen bzw. der Vorgesetzten arbeiten zu können. Die Arbeit und die familiären Pflichten lassen sich in sehr vielen Fällen bei einem Homeoffice-Arbeitsplatz besser koordinieren. Viele Arbeitnehmer genießen es auch der Geräuschkulisse des Großraumbüros entkommen zu können. Zu Hause hat man in der Regel mehr Ruhe.

Die Vorteile im Überblick:

  • Wegfall von Wegzeiten/Wegkosten zum Arbeitsort
  • geringere Kontrolle der konkreten Arbeitsausübung
  • gute Koordination von Arbeit und Familie
  • Arbeitsruhe

 

  1. Vorteile des Homeoffice für den Arbeitgeber

Auch für den Arbeitgeber birgt die Homeoffice-Pflicht einige Vorteile in sich, wie z.B. die Einsparung von Präsenz-Ressourcen. Es werden weniger Räume, Arbeitsmaterialien, Kantinen, Präsenzfortbildungen etc. benötigt. Zudem werden die betrieblichen Abläufe entzerrt. Vieles kann nun auch parallel erarbeitet werden, was zuvor nur nacheinander möglich war. Wenn die Mitarbeiter gerne von zu Hause aus arbeiten kann die Pflicht des Arbeitgebers Homeoffice anzubieten zu müssen, letztlich sogar dazu führen, die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern. Auch Mitarbeiterkonflikte werden durch das Homeoffice sozusagen von selbst aufgelöst.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Einsparung von Präsenz-Ressourcen
  • Entzerrung betrieblicher Abläufe und Raumsituationen
  • Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit
  • Auflösung von Mitarbeiterkonflikten

 

  1. Nachteile des Homeoffice für den Arbeitnehmer

Natürlich können sich mit der Arbeit von zu Hause aus für den Arbeitnehmer auch einige Nachteile ergeben, wie z.B. ein erhöhtes Ablenkungspotenzial, weil man ja noch schnell die Wäsche machen könnte, die Kinder schreien, der Nachbar vorbeikommt etc. Zudem fehlt dem Arbeitnehmer auf Dauer auch der soziale Kontakt zu seinen Kollegen oder Kunden. Bei Problemen können sich die Kollegen im Homeoffice nicht mehr so schnell gegenseitig helfen und auch der Austausch bezüglich betrieblicher Themen bleibt meist auf der Strecke. Des Weiteren kann sich durch die Arbeit von zu Hause aus eine Abkopplung von betrieblichen Entwicklungen ergeben und auch die Weiterbildung leidet unter Umständen.

Die Nachteile im Überblick:

  • Erhöhtes Ablenkungspotenzial
  • fehlende soziale Kontakte
  • mangelnde Austausch- und Hilfsmöglichkeiten durch Kollegen
  • Abkopplung von betrieblichen Entwicklungsprozessen
  • eingeschränkte Weiterbildungsmöglichkeiten

 

  1. Nachteile des Homeoffice für den Arbeitgeber

Auch der Arbeitgeber muss mit den Nachteilen des Homeoffice zurechtkommen. So kann er beispielsweise die konkrete Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer nur noch eingeschränkt kontrollieren. Auch kann er seinen Arbeitnehmern nicht mehr so schnell und unkompliziert helfen, z.B. bei technischen Problemen oder aber auch bei fachlichen Fragestellungen. Der Arbeitgeber bemerkt zudem eventuell erst sehr spät oder zu spät, wenn der Arbeitnehmer unzufrieden und/oder unmotiviert ist.

Die Nachteile auf einen Blick:

  • eingeschränkte Kontrollmöglichkeit der Arbeitszeit
  • mangelnde Unterstützungsmöglichkeit bei Problemen
  • fehlender Motivationszugriff auf Arbeitnehmer

 

Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile kommt jeder Arbeitgeber und jeder Arbeitnehmer ganz individuell zu seinem Urteil darüber, ob die Pflicht zum Homeoffice für ihn Fluch oder Segen bedeutet. Der Gesetzgeber hat die Homeoffice-Pflicht zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nun befristet bis zum 30.06.2021 angeordnet. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben sich aktuell bestmöglich damit arrangiert. Es bleibt abzuwarten, ob sich das Homeoffice-Modell auch ohne gesetzliche Verpflichtung in der Zukunft durchsetzen wird.

 

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