Das OVG Nordrhein-Westfalen hat einen einstweiligen Rechtsschutzantrag abgelehnt, der sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf für den Bau und Betrieb der Erdgasfernleitung ZEELINK richtete (Az. 21 B 295/19.AK).
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