Die Weigerung eines Soldaten auf Zeit, aus religiösen Gründen Frauen die Hand zu geben, rechtfertigt seine Entlassung. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 10 A 11109/19.OVG).
Source: DATEV Recht
Die Weigerung eines Soldaten auf Zeit, aus religiösen Gründen Frauen die Hand zu geben, rechtfertigt seine Entlassung. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 10 A 11109/19.OVG).
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