Das VG Trier hat entschieden, dass einer Tierhalterin, bei der über viele Jahre hinweg Missstände in den Bereichen Ernährung, Pflege und Haltung unterschiedlicher Tiere festgestellt wurden, ein behördliches Tierhaltungs- und Betreuungsverbot auferlegt werden kann (Az. 8 K 2481/19.TR).
Source: DATEV Recht