Das Land Schleswig-Holstein hat keine Gesetzgebungszuständigkeit für ein wasserrechtliches Fracking-Verbot. So entschied das LVerfG Schleswig-Holstein (Az. LVerfG 2/18). Das Urteil ist in einem Verfahren über die Zulässigkeit der „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“ ergangen.
Source: DATEV Recht