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Erbrecht

Grenzüberschreitende Vermögensnachfolge – z.B. Deutschland – Österreich: Welches Recht gilt?

Lena Schönberger

Bestehen Konstellationen, bei denen der Erblasser Deutscher ist, aber Vermögen in Österreich hat, z.B. in Form einer Immobilie, stellt sich im Todesfalle die Frage, welches Recht für die Erbfolge anwendbar ist: Deutsches Erbrecht oder österreichisches Erbrecht?

Geklärt werden muss auch, wie die Nachfolge geregelt werden kann. Manche Besonderheiten des deutschen Erbrechts, wie z.B. das Berliner Testament, wird von vielen anderen europäischen Staaten nicht anerkannt.

Die europäische Erbrechtsverordnung, die seit dem 17.08.2015 gültig ist, hilft hier weiter. Ausschlaggebend für das anwendbare Recht ist danach der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort des Erblassers. Als gewöhnlicher Aufenthaltsort wird der Ort angesehen, an dem der Erblasser tatsächlich wohnt.

Das bedeutet konkret, dass beim letzten Wohnsitz in Österreich das österreichische Recht angewendet wird. Wohnt der Erblasser in Deutschland, gilt das deutsche Erbrecht.

Möchte man als Erblasser aber, dass z.B. deutsches Recht angewendet wird, obwohl man seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, ist dies durch eine sog. Rechtswahl möglich. Das am wohl besten geeignete Mittel dafür ist die Aufnahme einer Rechtswahlklausel in dem Testament.

Nicht möglich ist es das Recht eines Staates zu bestimmen, dem man nicht angehört.

Welches Recht man nun mit der Rechtswahlklausel für anwendbar erklären möchte, sollte unter Einziehung der rechtlichen und steuerlichen Folgen gut überlegt werden.

Für weitere Fragen bezüglich der grenzüberschreitenden Vermögensnachfolge steht Ihnen Zollner Rechtsberatung gerne beratend zur Verfügung.

 

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