Das VG Stuttgart entschied, dass Rechtsreferendare in Baden-Württemberg keinen Anspruch auf Gewährung höherer Unterhaltsbeihilfe haben (Az. 13 K 579/19).
Source: DATEV Recht
Das VG Stuttgart entschied, dass Rechtsreferendare in Baden-Württemberg keinen Anspruch auf Gewährung höherer Unterhaltsbeihilfe haben (Az. 13 K 579/19).
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