Das LAG Köln entschied, dass ein Rechtsanwalt nicht beschränkt für ein Klageverfahren beigeordnet werden kann, wenn eine dem Rechtsanwalt erteilte Prozessvollmacht eine Vertretung im Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren ausschließt (Az. 9 Ta 101/19).
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