Ein Ersatzkassenverband kann eine Krankenkasse gerichtlich zwingen, nicht mit Rabatten für ihre Versicherten bei Vorteilspartnern zu werben. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 1 KR 16/18 R).
Source: DATEV Recht
Ein Ersatzkassenverband kann eine Krankenkasse gerichtlich zwingen, nicht mit Rabatten für ihre Versicherten bei Vorteilspartnern zu werben. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 1 KR 16/18 R).
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