Die Eigentümer und Geschäftsinhaber des Bahnhofsviertels in Münster müssen keine Abgabe an die Künstlersozialversicherung für das von ihnen in Auftrag gegebene Projekt „Schaltschränke“ entrichten. Das hat das SG Münster entschieden (Az. S 14 BA 32/18).
Source: DATEV Recht