Das ArbG Osnabrück entschied, dass eine Vertragsklausel mit der Verpflichtung zur Übernahme der Leasingkosten für zwei Diensträder durch den erkrankten Arbeitnehmer für den Zeitraum nach Ablauf der 6-wöchigen Entgeltfortzahlung unwirksam ist (Az. 3 Ca 229/19).
Source: DATEV Recht