SO RECHNEN WIR AB

VON DER KOSTENLOSEN ANFRAGE BIS HIN ZUR VERGÜTUNGSVEREINBARUNG

Sind wir die richtige Kanzlei für Sie?

Unsere Beratung soll Ihr Nutzen sein. Ob wir der richtige Partner für Ihre Bedürfnisse sind, klären wir vorab gerne telefonisch mit Ihnen – kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie uns einfach an!

Bitte beachten Sie, dass wir keine kostenlose Erstberatung durchführen.

Anwaltsgebühren werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach Vergütungsvereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant abgerechnet. Vergütungsvereinbarungen sind auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen möglich – dann dürfen aber die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden.

Wir treffen mit Ihnen in der Regel eine Vergütungsvereinbarung (Abrechnung nach vereinbartem Stundensatz oder Pauschale).
Dabei berücksichtigen wir Ihre finanziellen Verhältnisse, aber auch den Arbeitsaufwand und das Haftungsrisiko – schließlich wollen Sie sich auf unseren Rat verlassen können.

Wir informieren Sie im persönlichen Gespräch gerne über unsere Gebühren und unterbreiten Ihnen ein Angebot für die Bearbeitung Ihrer Rechtssache.

Wollen Sie es bei einer Erstberatung belassen, rechnen wir diese mit 226,10 Euro (inkl. 36,10 Euro MwSt.) für Privatpersonen ab.

Entscheiden wir uns gemeinsam für eine längerfristige Zusammenarbeit, beziehen wir bereits die Erstberatung in die Vergütungsvereinbarung mit ein.

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