Das VG Karlsruhe entschied, dass das Land die Kosten für den Einbau eines Personenaufzugs in ein Schulgebäude übernehmen muss und nicht der Schulträger (Az. 12 K 6942/17).
Source: DATEV Recht
Das VG Karlsruhe entschied, dass das Land die Kosten für den Einbau eines Personenaufzugs in ein Schulgebäude übernehmen muss und nicht der Schulträger (Az. 12 K 6942/17).
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