Auch unter Anrechnung von Kindererziehungszeiten kann eine privat krankenversicherte Beamtengattin nicht in die KVdR wechseln. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 5 KR 658/18).
Source: DATEV Recht
Auch unter Anrechnung von Kindererziehungszeiten kann eine privat krankenversicherte Beamtengattin nicht in die KVdR wechseln. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 5 KR 658/18).
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