Das VG Bremen entschied, dass Verbraucher einen Anspruch auf die Herausgabe von Lebensmittelkontrollberichten bei festgestellten Mängeln haben und auch eine eventuelle Veröffentlichung der Kontrollberichte auf der Online-Plattform „Topf Secret“ dem nicht entgegensteht (Az. 5 V 2340/19).
Source: DATEV Recht