Die von der Bäcker-Innung Mosel-Eifel-Hunsrück-Region von Nichtinnungsmitgliedern in der derzeitigen Form erhobene Gebühr für die Lehrlingsbetreuung ist rechtswidrig. Dies hat das VG Trier entschieden (Az. 2 K 5291/18.TR).
Source: DATEV Recht
Die von der Bäcker-Innung Mosel-Eifel-Hunsrück-Region von Nichtinnungsmitgliedern in der derzeitigen Form erhobene Gebühr für die Lehrlingsbetreuung ist rechtswidrig. Dies hat das VG Trier entschieden (Az. 2 K 5291/18.TR).
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