Die Tätigkeit als Lohnbuchhalterin ist eine abhängige Beschäftigung und unterliegt deshalb der Versicherungspflicht in den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung. Dies entschied das SG Dortmund (Az. S 34 BA 68/18).
Source: DATEV Recht
Die Tätigkeit als Lohnbuchhalterin ist eine abhängige Beschäftigung und unterliegt deshalb der Versicherungspflicht in den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung. Dies entschied das SG Dortmund (Az. S 34 BA 68/18).
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