Die Kündigung von Mitarbeitern beim Automobilzulieferer TWB war aus formalen Gründen unwirksam, weil die zu jeder einzelnen Kündigung erforderliche Anhörung des Betriebsrats nicht ordnungsgemäß eingeleitet worden ist. So entschied das LAG Hamm (Az. 3 Sa 1194/19).
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