Das OLG Frankfurt entschied, dass familiengerichtliche Auflagen zur Mediennutzung eines Kindes nicht bereits dann zulässig sind, wenn das Kind im Besitz eines Smartphones ist und freien Internetzugang hat (Az. 2 UF 41/18).
Source: DATEV Recht
Das OLG Frankfurt entschied, dass familiengerichtliche Auflagen zur Mediennutzung eines Kindes nicht bereits dann zulässig sind, wenn das Kind im Besitz eines Smartphones ist und freien Internetzugang hat (Az. 2 UF 41/18).
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