Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied, dass eine Pfandleiherin verpflichtet ist, Überschüsse aus der Verwertung von Pfandsachen, die nicht an den Verpfänder ausgezahlt worden sind, an den Staat abzuführen (Az. 4 A 1661/14).
Source: DATEV Recht
Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied, dass eine Pfandleiherin verpflichtet ist, Überschüsse aus der Verwertung von Pfandsachen, die nicht an den Verpfänder ausgezahlt worden sind, an den Staat abzuführen (Az. 4 A 1661/14).
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