Das VG Mainz entschied, dass von einem in den Außenbereich hinein gebauten Pferdestall keine unzumutbaren Belästigungen ausgehen etwa durch Geruch für das am Rande einer Gemeinde liegende Wohngrundstück (Az. 3 K 289/17).
Source: DATEV Recht
Das VG Mainz entschied, dass von einem in den Außenbereich hinein gebauten Pferdestall keine unzumutbaren Belästigungen ausgehen etwa durch Geruch für das am Rande einer Gemeinde liegende Wohngrundstück (Az. 3 K 289/17).
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