Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Essen waren nicht berechtigt, Fotos von einer Versammlung in Essen-Steele zu machen und diese auf dem Facebook-Profil der Polizei sowie auf Twitter zu veröffentlichen. Dies hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. 15 A 4753/18).
Source: DATEV Recht