Gesellschaftsrecht

FUNDAMENT FÜR IHR UNTERNEHMEN

Christiane Zollner ist Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht. Egal ob Gründer oder erfahrener Geschäftsmann – das Team von der Zollner Rechtsberatung kümmert sich um das rechtliche Fundament Ihres Unternehmens, damit Sie den Kopf frei haben für die Verwirklichung Ihrer Projekte.

Was Sie wissen müssen

Für eine Unternehmensgründung sind Business-Plan, Rechtsform, Versicherungen, Amtsgänge rechtlich von zentraler Bedeutung.

Neben der Finanzierung und der Risikoabwägung besteht eine der ersten Hürden für junge Start-Ups regelmäßig in der Wahl der richtigen Rechtsform. Bereits diese Entscheidung kann aber die Weichen für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens stellen.

Wir, die Anwälte für Gesellschaftsrecht der Zollner Rechtsberatung, helfen Ihnen, den passenden gesellschafts- und steuerrechtlichen Rahmen für Ihren Betrieb zu schaffen und gewährleisten einen reibungslosen Start in die Praxis.

Unter einem Gesellschaftsvertrag wird eine zumeist formgebundene Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Geschäftspartnern verstanden, die eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, UG, AG) Kommanditgesellschaft (KG) oder andere gründen. Für Kapitalgesellschaften ist nach den einschlägigen Gesetzen ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag notwendig.

Der Gesellschaftsvertrag stellt das Fundament Ihres Unternehmens dar. Der Gesellschaftsvertrag legt wesentliche Rechte, Pflichten, Abläufe und die Haftung zwischen den Gesellschaftern fest. Der Kernbereich unserer gesellschaftsrechtlichen Beratung ist die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen. Diese müssen auf das konkrete Unternehmen zugeschnitten sein und die Vorstellungen der einzelnen Gründer berücksichtigen. Insbesondere müssen potentielle Konfliktfelder erkannt und eingedämmt werden, um spätere Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern frühzeitig zu vermeiden.

Für bereits bestehende Unternehmen stellen sich häufig Fragen der Rechtsformänderung oder der Gründung von Tochtergesellschaften. Auch diesbezüglich sind wir die richtigen Ansprechpartner, die sich differenziert mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen.

Möglichkeiten der Rechtsformumwandlung

Eine Umwandlung, die gesellschaftsrechtliche Reorganisation von Unternehmen, kann nach den Regelungen des Umwandlungsgesetzes (UmwG) stattfinden oder auch außerhalb – nach HGB, GmbHG oder dem AktG. Die diversen Rechtsformen sind so fast alle ineinander umwandelbar. Ausnahme ist hier die Umwandlung von GbR nach OHG, die sich gemäß HGB automatisch vollzieht, sobald der Geschäftsumfang einen gewissen Rahmen überschreitet. Ferner sind für die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GbR oder eine Kapitalgesellschaft besondere Regelungen zu beachten.

Es gibt vier verschiedene Möglichkeiten der Umwandlung: die Verschmelzung, die Spaltung, der Formwechsel und die Vermögensübertragung.

Gründung einer Tochtergesellschaft

Die Gründe für die Gründung einer Tochtergesellschaft können in steuerliche, risikominimierende oder imagefördernde unterteilt werden. Es gilt die Faustregel, dass die aus der Gründung entstehenden Vorteile den Mehraufwand wert sein müssen. Die Steuerersparnis muss also die erhöhten Kosten für den zusätzlichen organisatorischen und steuerlichen Aufwand wettmachen.

Lässt sich ein Rechtsstreit zwischen Geschäftspartnern nicht vermeiden, wird der Gang zum Gericht unumgänglich. Das muss jedoch nicht zwingend ein staatliches Gericht sein, sondern es besteht auch die Möglichkeit, den Streit vor einem Schiedsgericht beizulegen.

Der Ablauf eines privaten Schiedsverfahrens ähnelt dem eines ordentlichen Gerichtsverfahrens. Die Parteien fertigen Schriftsätze an, in der Regel findet eine mündliche Verhandlung statt. Beendet wird das Schiedsverfahren mit einem Schiedsspruch, der für die Parteien verbindliche Wirkung hat und bei Bedarf für vollstreckbar erklärt werden kann.

Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht Christiane Zollner und ihr Team vertreten Sie kompetent und zuverlässig

Gerade bei Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern, welche nicht selten in Gerichts- oder Schiedsverfahren münden, brauchen Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite. Als im Gesellschaftsrecht langjährig tätige Rechtsanwälte vertreten wir Sie kompetent und zuverlässig bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen jeglicher Art. Die Zollner Rechtsberatung bietet Ihnen fundiertes fachliches Wissen und überzeugt durch ständige Weiterbildung und wirtschaftliches Verständnis. Diese Kombination gewährleistet Ihnen und Ihrem Unternehmen optimale Lösungen auch in turbulenten Zeiten.

Bleiben Sie als Unternehmen handlungsfähig bzw. werden Sie es wieder. StarRUG, SanInsFoG, COVInsAG,InsO – Jeder Unternehmer/Geschäftsleiter ist verpflichtet, fortlaufend über Entwicklungen zu wachen, die den Bestand des Unternehmens gefährden können. Die Corona-Pandemie hat den Gesetzgeber veranlasst, verschiedene Möglichkeiten für Krisenzeiten zu entwickeln. Wir erkennen Chancen und Perspektiven für Ihr Unternehmen. Mit uns an Ihrer Seite finden Sie den richtigen Weg durch das Dickicht der Vorschriften – bevor es zu spät ist. Gemeinsam schauen wir auf die aktuelle Situation Ihres Unternehmens und entwickeln praktikable Lösungswege.

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