Das

HANDELSRECHT

Egal ob Gründer oder erfahrener Geschäftsmann – wir kümmern uns um das rechtliche Fundament Ihres Unternehmens, damit Sie den Kopf frei haben für die Verwirklichung Ihres Projekts.

Was Sie wissen müssen

Das Handelsrecht wird nicht ohne Grund als das „Sonderprivatrecht“ der Kaufleute bezeichnet. Es modifiziert die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs überall dort, wo gewerblich tätige Personen oder Gesellschaften miteinander in Kontakt treten.

Wir beraten Sie kompetent und umfassend bei allen Fragen, die sich im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit stellen. Von der Gestaltung und dem Umgang mit “kaufmännischen Bestätigungsschreiben”, über die Erfüllung der „kaufmännischen Rügeobliegenheit“, bis hin zur Installation von Handelsvertretern und Prokuristen in Ihrem Haus.

Unsere globalisierte Welt erfordert grenzüberschreitendes Denken und Handeln. Als motiviertes Team unterstützen wir Sie ergebnisorientiert auf dem Gebiet des internationalen Handelsrechts, insbesondere bei Vertragsgestaltungen und der Führung von Rechtsstreitigkeiten unter Einbeziehung des UN-Kaufrechts.

Gute Unternehmensführung im rechtlichen Sinn bedeutet nicht nur die richtige Rechtsform zu wählen, sondern auch beim alltäglichen Betrieb des Unternehmens jene Möglichkeiten auszuschöpfen, die der Gesetzgeber zur Verfügung stellt. Hierher gehören insbesondere juristisch fundierte Vertragsgestaltungen, die möglichst wenig Spielraum für Auseinandersetzungen im Streitfall gewähren.

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