UNTERNEHMENSNACHFOLGE

GERECHTIGKEIT IM UNTERNEHMEN

Wenn Sie Unternehmer sind, sollten Sie auch Vorsorge für Ihre Unternehmensnachfolge treffen. Als Unternehmer sind Sie es gewohnt, neben Ihrem Tagesgeschäft auch langfristige Planungen vorzunehmen. Über die eigene Nachfolge entscheiden – dies ist für viele ein Thema, mit dem sie sich bisher noch nicht beschäftigen wollten oder an das sie gar nicht gedacht haben.

Bei der Übertragung von Unternehmen auf die nächste Generation spielen neben erbrechtlichen Fragestellungen auch gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Besonderheiten eine wichtige Rolle.

Gerade bei einer frühzeitigen Regelung können jedoch, sowohl für das Unternehmen als auch für die Nachfolger und Erben, unter Ausnutzung der gesetzlichen Möglichkeiten, günstige Lösungen geplant und umgesetzt werden. In der Zollner Rechtsberatung betreut und berät Sie mit der Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht Christiane Zollner eine Expertin rund um Ihre berufliche Zukunftsplanung.

CHECKLISTE „VORBEREITUNG DER UNTERNEHMENSNACHFOLGE“

Eine umfassende und objektive Bestandsaufnahme des Unternehmens stellt die Grundlage einer jeden Nachfolgeplanung dar. Bei der Bestandsaufnahme müssen alle relevanten Firmeninformationen zusammengestellt werden, wie beispielsweise der Firmenstatus, die Aufgabenverteilung, Liquidität, Unternehmensziele etc.

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Damit die Unternehmensnachfolge keine Streitigkeiten mit sich bringt, insbesondere dann, wenn ein Generationenwechsel angestrebt wird, ist es besonders wichtig, eine gerechte Regelung anzustreben, die für alle Beteiligten zufriedenstellend ist.

Das Unternehmen kann entweder von einem familieninternen Nachfolger (Generationenwechsel) übernommen werden, von einem externen Fremdgeschäftsführer (externe Nachfolge) oder die Nachfolge durch einen Mitarbeiter (betriebsinterne Nachfolge). Daher ist mit allen Beteiligten zu kommunizieren, wie die Unternehmensnachfolge gestaltet werden soll.

Sind die ganzen Vorüberlegungen getroffen, geht es daran diese Planungen umzusetzen. Insbesondere hier ist Ihnen Zollner Rechtsberatung mit unserer Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht Christiane Zollner samt ihrem Team gerne behilflich.

Eine befriedigende Lösung erfordert neben einer umfassenden rechtlichen und steuerlichen Beratung auch die Berücksichtigung der „Befindlichkeiten“ aller Betroffenen- angefangen vom Übergeber, Ehegatten, Kindern bis hin zum (möglicherweise externen) Übernehmer.

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