Die Käuferin eines Neufahrzeugs, in dem der Dieselmotor der Baureihe EA 189 verbaut ist, kann vom Verkäufer die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen. Der Händler muss den Wagen zurücknehmen. So entschied das OLG Schleswig-Holstein (Az. 9 U 12/19).
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