Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung endet, wenn die Haustür nach dem Heimweg durchschritten wurde und sich kein versichertes Risiko mehr verwirklicht. So entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 10 U 891/19).
Source: DATEV Recht
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung endet, wenn die Haustür nach dem Heimweg durchschritten wurde und sich kein versichertes Risiko mehr verwirklicht. So entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 10 U 891/19).
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