Nach einer Entscheidung des LG Karlsruhe hat die Influencerin Pamela Reif ihre auf Instagram platzierte Werbung als solche zu kennzeichnen (Az. 13 O 38/18 KfH).
Source: DATEV Recht
Nach einer Entscheidung des LG Karlsruhe hat die Influencerin Pamela Reif ihre auf Instagram platzierte Werbung als solche zu kennzeichnen (Az. 13 O 38/18 KfH).
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