OVG Berlin-Brandenburg hat die Anordnung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs mit einer Zonenhöchstgeschwindigkeit von 10 km/h in der Dircksenstraße in Berlin-Mitte aufgehoben. Nach dem Straßenverkehrsrecht könne kein neues, in den einschlägigen Vorschriften nicht vorgesehenes Vorschriftzeichen eingeführt werden (Az. 1 B 16.17).
Source: DATEV Recht