Das AG München gab einem 77-jährigen Rentner Recht und verurteilte den Beklagten, einen 82-jährigen wissenschaftlichen Forscher, zur Rückzahlung von 4.000 Euro nebst Zinsen (Az. 122 C 19127/18).
Source: DATEV Recht
Das AG München gab einem 77-jährigen Rentner Recht und verurteilte den Beklagten, einen 82-jährigen wissenschaftlichen Forscher, zur Rückzahlung von 4.000 Euro nebst Zinsen (Az. 122 C 19127/18).
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