Das OVG Schleswig-Holstein entschied, dass die geltenden Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages der Länder unionsrechtskonform und den Anbietern von unerlaubten öffentlichen Glücksspielen auch in Schleswig-Holstein weiterhin entgegenzuhalten sind (Az. 4 MB 14/19).
Source: DATEV Recht