Das VG Göttingen hat den Antrag eines britischen Professors auf Verlängerung seiner Dienstzeit über den 1. April 2019 hinaus u. a. mit der Begründung abgelehnt, die Wirkungen des Brexit schlössen dies aus (Az. 3 B 92/19).
Source: DATEV Recht
Das VG Göttingen hat den Antrag eines britischen Professors auf Verlängerung seiner Dienstzeit über den 1. April 2019 hinaus u. a. mit der Begründung abgelehnt, die Wirkungen des Brexit schlössen dies aus (Az. 3 B 92/19).
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