Das AG Frankfurt am Main entschied, dass bestimmte Klauseln in der Reiseversicherung unwirksam sind, mit denen der Versicherungsschutz bei Vorerkrankungen ausgeschlossen wird (Az. 3330/18 (24)).
Source: DATEV Recht
Das AG Frankfurt am Main entschied, dass bestimmte Klauseln in der Reiseversicherung unwirksam sind, mit denen der Versicherungsschutz bei Vorerkrankungen ausgeschlossen wird (Az. 3330/18 (24)).
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