Von Verkehrsverboten in Frankfurt kann abgesehen werden, soweit aufgrund der aktualisierten Prognose auch ohne deren Anordnung die Einhaltung oder Unterschreitung des Grenzwertes von 40 µg/m3 im Jahr 2021 zu erwarten ist. So entschied der Hessische VGH (Az. 9 A 2691/18).
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