Das BMJV will es Vorstandsmitgliedern erleichtern, ihr Amt aus familiären Gründen vorübergehend niederzulegen – ohne Haftungsrisiken einzugehen. Einen Rechtsanspruch auf die Auszeit soll es aber nicht geben.
Source: LTO Arbeitsrecht
Das BMJV will es Vorstandsmitgliedern erleichtern, ihr Amt aus familiären Gründen vorübergehend niederzulegen – ohne Haftungsrisiken einzugehen. Einen Rechtsanspruch auf die Auszeit soll es aber nicht geben.
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