Wer Grundsicherungsleistungen haben will, muss ein teures Auto grundsätzlich vorher verwerten. Wie dabei das Zusammenspiel der Freibeträge abläuft, hat das LSG Niedersachsen-Bremen erörtert (Az. L 11 AS 122/19 B ER).
Source: DATEV Recht
Wer Grundsicherungsleistungen haben will, muss ein teures Auto grundsätzlich vorher verwerten. Wie dabei das Zusammenspiel der Freibeträge abläuft, hat das LSG Niedersachsen-Bremen erörtert (Az. L 11 AS 122/19 B ER).
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