Eine Windenergieanlage im Landkreis Cochem-Zell erhöht das Kollisions- und Tötungsrisiko für ziehende Kraniche nicht in signifikanter Weise, sodass es einer Abschaltauflage zum Schutz des Kranichzugs nicht bedarf. Dies hat das OVG Rheinland-Pfalz entschieden (Az. 1 A 11643/17).
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