Studierende müssen nach Erhalt der Ergebnisse der Abschlussprüfungen eines Studienjahres noch die Möglichkeit haben, die Ausbildung zum Ende dieses Studienjahres zu beenden. Dies entschied das OLG Dresden (Az. 2 U 273/19).
Source: DATEV Recht
Studierende müssen nach Erhalt der Ergebnisse der Abschlussprüfungen eines Studienjahres noch die Möglichkeit haben, die Ausbildung zum Ende dieses Studienjahres zu beenden. Dies entschied das OLG Dresden (Az. 2 U 273/19).
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