Bekommt ein homosexuelles Elternpaar aus Deutschland mit Hilfe einer Leihmutter im Ausland Kinder, muss die Elternschaft hierzulande auch von der Krankenkasse anerkannt werden. Dies entschied das LG Hildesheim (Az. 3 O 214/17).
Source: DATEV Recht
Bekommt ein homosexuelles Elternpaar aus Deutschland mit Hilfe einer Leihmutter im Ausland Kinder, muss die Elternschaft hierzulande auch von der Krankenkasse anerkannt werden. Dies entschied das LG Hildesheim (Az. 3 O 214/17).
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