Das LG Köln entschied, dass ein Züchter von einem konkurrierenden Züchter nicht verlangen kann, dass dessen – vermeintlich mit einem unzulässigen Makel behafteter – Mops tiermedizinisch untersucht werden muss. Ein Klagerecht bestehe nur in außerordentlichen Ausnahmefällen (Az. 28 O 438/18).
Source: DATEV Recht